Ich klage an

FSK18124 Min.

Der NS-Propagandafilm zur Euthanasiefrage mit Einführung und anschließendem Filmgespräch. Referent: Arndt Klingelhöfer MA, IKF.
In Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. und dem Institut für Kino und Filmkultur (IKF)

Regie Wolfgang Liebeneiner
Besetzung Heidemarie Hatheyer, Paul Hartmann, Mathias Wieman, Christian Kayßler, Harald Paulsen
Länge 124 Minuten
Land / Jahr Deutschland 1941
14.05.
Heute
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Fr
16.05.
Sa
17.05.
So
18.05.
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Über „Ich klage an“

Der Propagandafilm des Dritten Reichs zur Euthanasiefrage. Professor Dr. Thomas Heyt, dessen junge Frau Hanna an multipler Sklerose erkrankt, sucht in seinem pathologischen Forschungsinstitut den Erreger der Krankheit. Als sich Hannas Leiden rasch und qualvoll, ohne jede Aussicht auf Heilung, verschlimmert und sie zu sterben wünscht, verabreicht er ihr die erlösenden Arsentropfen. Der befreundete Hausarzt, der eine Tötung auf Verlangen zunächst verwarf, befürwortet den Gnadentod nachträglich: überzeugt hat ihn das Schicksal eines an Gehirnhautentzündung erkrankten und von ihm behandelten Kleinkindes, das inzwischen blind, taub und „ganz idiotisch“ ist. Heyt wird wegen Tötung seiner Frau angeklagt. Sein Schlußwort vor Gericht steigert sich zur flammenden Anklage gegen § 216 des Strafgesetzbuches, in der er die Vollstrecker überwundener Anschauungen und überholter Gesetze anklagt. Der dramaturgisch geschickt gebaute, sehr suggestiv inszenierte Agitationsfilm diente den NS-Behörden zur Rechtfertigung ihrer systematischen „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ sowie zur psychologischen Vorbereitung eines „Sterbehilfegesetzes“. (Quelle: Filmdienst)

Von den Alliierten wurde der Film 1945 als Verbotsfilm klassifiziert. Seit 1966 befinden sich die ehemaligen Verbotsfilme im Bestand der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung und werden unter Vorbehalt in öffentlichen Aufführungen zugänglich gemacht.

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